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Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

Es ist ein Tag zum Feiern – Die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist verfassungswidrig, entschied das Bundesverfassungsgericht heute in einem grundlegenden Urteil. Alle bisher im Rahmen des Gesetzes erfassten Daten müssen umgehend gelöscht werden. Damit wurde dem Aufschrei von 134.000 Petenten und der Verfassungsklage von 34.900 Bürgern entsprochen, darunter selbstverständlich auch meine Wenigkeit.