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Gewalt in den Medien

Aus “beruflichen” Gründen beschäftige ich mich derzeit mit verschiedenen Themen der Kommunikationswissenschaft. Um mir das ganze leichter zu merken (und natürlich um meinem humanistischen Bildungsideal zu entsprechen :-) ), möchte ich auch hier über diese Themen berichten. Heute als erstes: Gewalt in den Medien.

Inhalt:
1 – Probleme der Gewaltwirkungsforschung
2 – Rechtlicher Rahmen medialer Gewalt

3 – Stimulierende Darstellung und intrapersonelle Prozesse

4 – Psychosoziale und soziodemographische Dispositionen
5 – Thesen und Theorien zur Wirkung medialer Gewalt
6 – (Weitere) Forschungsergebnisse

1 – Probleme der Gewaltwirkungsforschung

Die Gewaltwirkungsforschung ist einer der fundiertesten Bereiche der Wissenschaft, was die Anzahl an Studien betrifft: Mittlerweile sind es über 5.000 Studien nur zur Wirkung medialer Gewalt. Trotz dieser Fülle ist man von einem klaren Konsens weit entfernt. Ein klarer Zusammenhang von Ursache und Wirkung scheint nicht bestimmbar zu sein. Allerdings gibt es durchaus tragfähige Ergebnisse, wie später noch zu sehen sein wird.

Die Wirkungsforschung krankt an mehreren Stellen: Es ist schwer zu bestimmen, was “Gewalt” ist. Vom einen Rezipienten (z.B. Fernsehzuschauer) wird vieles nicht als Gewalt wahrgenommen, was andere als Gewalt erleben. Andererseits nimmt er/sie möglicherweise Gewalt wahr, wo andere keine sehen. Ein Grund hierfür ist, dass manche Formen von Gewalt kulturell akzeptiert bzw. “normal” sind (z.B. Tiertransporte). Oft beschreiben deswegen Messergebnisse nicht, was die Gewaltdefinition vorgibt. Unterschiede in der Wahrnehmung der Gewaltintensität hängen auch mit Alter und Geschlecht der Probanden zusammen. Außerdem wurden oft nur evidente Formen von Gewalt untersucht, vor allem physische Gewalt gegen Personen. Psychische Gewalt oder strukturelle Gewalt werden in den meisten Studien nicht erfasst. Dass mediale Darstellung die Gewaltwahrnehmung verzerrt (also schwächt oder verstärkt), wird auch zu wenig beachtet – dazu später mehr. Und zu guter Letzt wurde von der Forschung selten zur Kenntnis genommen, dass man zwar kognitiv starke Gewalt wahrnehmen kann, dies jedoch affektiv nicht als schlimm bewertet. So kann ein TV-Mord unter der Prämisse “Ist ja nicht real” von einer betrachtenden Person als nicht so violent und relevant reflektiert werden.

Ein möglicher Ansatz zur Wirkungsforschung ist das Stimulus-Response-Modell. Es scheitert allerdings daran, dass es unmöglich ist festzulegen, was rezeptionsrelevante mediale Gewalt ist, also was überhaupt erst als Gewalt wahrgenommen wird. Es existiert also kein eindeutig identifizierbarer Reiz – ergo ist eine Antwort auch nicht zu bestimmen. Ein weiterer Ansatz ist der Uses-and-Gratifications-Approach, der besagt, dass jeder frei nach seinen Bedürfnissen und Interessen im Sinne einer Nutzenmaximierung entsprechende Angebote wählt. Allerdings kann diese These einer aktiven Selektion die Medienwirkungen gegen den Willen des Rezipienten nicht erklären. Die Lösung des Problems sieht einer der zentralen Forscher des Gebiets, Werner Früh, im dynamisch-transaktionalen Modell, das eine Vereinigung der obigen Ansätze versucht. Nach diesem Modell beeinflussen sich Rezipient und Medien gegenseitig. Der Rezipient wählt gemäß seinen Bedürfnissen und Interessen, wird aber gleichzeitig in seiner Auswahl durch das mediale Angebot beschränkt. Seine Bedürfnisse und Interessen werden außerdem vom medialen Angebot beeinflusst. Das Angebot wiederum passt sich den Wünschen der Rezipienten an (z.B. über Einschaltquoten bestimmt). Da es keinen universell eindeutigen Stimulus gibt, muss er individuell identifiziert werden. Es muss also bestimmt werden, was der Rezipient als Gewalt wahrnimmt, bevor man zu sinnvollen Forschungsergebnissen gelangen kann.

2 – Rechtlicher Rahmen medialer Gewalt

Rechtlich ist mediale Gewalt in Deutschland in ein System von Kontrolle und Selbstkontrolle eingehegt. Juristisch wird dabei auf zwei Paragraphen zurückgegriffen: §131 StGB (Gewaltdarstellung) und §184a StGB (Gewalt in Pornographie). Meinungen zu den beiden Paragraphen und deren Umsetzung gehen von “Überregulierung” bis zu “Wirkungslosigkeit”. Meines Erachtens ist das geschriebene Recht an dieser Stelle harsch und könnte als Zensurwerkzeug gebraucht werden, wäre es nicht vom Gebot der Meinungsfreiheit eingeschränkt. Die rechtliche Praxis ist, von einigen Ausnahmen abgesehen, durchaus akzeptabel.

Weitere rechtliche Einschränkungen bzgl. medialer Gewalt finden sich vor allem im Bereich Jugendschutz. Das “Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften” von 1953 wurde 2003 vom Jugendschutzgesetz (JuSchG) abgelöst, in das auch das “Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit” (JÖSchG) integriert wurde. Im Rahmen dieser Umstellung wurde auch die “Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften” in “Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien” umbenannt. Sie prüft entsprechende Medien auf Antrag einer Jugendschutzbehörde oder auf Anregung eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe. Sie entscheidet außerdem über die Aufnahme des Werks in die Liste der jugendgefährdenden Medien (”Index”). Eine Aufnahme bedeutet, dass der Zugang zum Medium durch Werbe- und Vertriebsverbote erschwert wird. Es sind also auch Erwachsene von dieser Auswirkung des Jugendschutzes betroffen, was rechtlich durchaus bedenklich ist.

Da eine gewisse Staatsferne verfassungsrechtlich gewünscht und geboten ist, haben sich zahlreiche Gremien der Selbstkontrolle etabliert. Die FSK übernimmt im Rahmen des JuSchG die Beurteilung der Altersfreigabe für Filme, die rechtlich bindend ist. Die Prüfung findet präventiv statt und ist die Grundlage für die zeitliche Platzierung des Films im Fernsehprogramm. Die zeitliche Platzierung wird neben anderen Auflagen seit 2003 vom Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) bestimmt. Während die Öffentlich-Rechtlichen den Jugendschutz in Selbstkontrolle umsetzen, haben sich die Privaten Anbieter in der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) zusammengetan, die gesondert über den Sendeplatz entscheidet. Jugendschutzrechtliche Ansprüche an die Privaten Anbieter können auch die mit ihrer Aufsicht betrauten Landesmedienanstalten durchsetzen.

3 – Stimulierende Darstellung und intrapersonelle Prozesse

Selbst wenn mediale Gewalt keine inhärenten Auswirkungen hätte, so ist doch die übliche Form der Darstellung zu kritisieren. Gewalt wird meist in einem realistischen Setting gezeigt und ereignet sich für gewöhnlich wiederholt. Die Folgen der Gewaltausübung, z.B. die Schmerzen der Opfer oder die Gewissensbisse der Täter, werden selten dargestellt. Meist findet die Gewalthandlung in einem unkritisierten Kontext statt. Die Täter sind häufig attraktiv und ihr Handeln in gewisser Weise sympathisch. Gewalt wird selten sanktioniert; eine Bestrafung der Täter erfolgt üblicherweise nicht.

Intrapersonelle Prozesse werden im Alltag meist wegdiskutiert. Interessant ist hierbei der Third-Person-Effekt: Man hält die mediale Gewalt bei anderen Rezipienten für schädlich, nimmt sich selbst aber von der Wirkung aus. Er erklärt auch, warum bei allgemeinen Umfragen die TV-Gewalt selten als schlimmes gesellschaftliches Problem genannt wird, aber bei genauem Nachfragen quer durch alle Schichten ein schlechter Einfluss der medialen Gewalt auf den Menschen vermutet wird.

Die derzeit favorisierte These zu intrapersonellen Prozessen aufgrund medialer Gewalt liefert die Lerntheorie. Sie nimmt einen reziproken Determinismus an, d.h. eine Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt, ähnlich wie der oben genannte dynamisch-transaktionale Ansatz. Die Lerntheorie unterteilt die Wechselwirkung in drei Prozesse. Zum einen finden Aufmerksamkeitsprozesse statt, bei denen sowohl der rezipierte Inhalt als auch die Attribute des Rezipienten eine Rolle spielen. Dadurch werden, zum zweiten, Behaltensprozesse angeregt, die auch von den Attributen des Rezipienten beeinflusst werden und sich in Kodierung (”Abspeichern”), Organisation und Nachbildung/Imitation gliedern lassen. Zum dritten kommt es zu Reproduktionsprozessen, wo das Erlebte und Gemerkte seine Anwendung findet. Hierbei sind sowohl die Erinnerung als auch Regulatoren (z.B. Gesetze oder Moral) und die Motivation entscheidend.

Kognitive Skripts sind eine andere mögliche Erklärung der intrapersonellen Prozesse. Zum einen bestehen diese Skripts aus Vignetten, in denen eine Gewaltrepräsentation abgespeichert wird. Vignetten bestehen aus einzelnen Images. Umgangssprachlich könnte man Images als Filmbilder oder  Kleinstabschnitte beschreiben und Vignetten als Filmsequenzen, die mit einer bestimmten Handlung in Zusammenhang stehen. Zum anderen besteht ein Skript auch aus einer Rationalisierung des dargestellten Verhaltens. Den Vignetten wird also ein bestimmter Sinn gegeben. Sobald man eine ähnliche Situation erlebt, wie sie schon in einem Skript vorhanden ist, wird dieses Skript aktualisiert. Dadurch wird es gefestigt und die Chance, dass es abgerufen wird, erhöht sich.

Ein weiterer möglicher Prozess hängt mit dem Priming-Effekt zusammen. Demnach lösen aggressive Gedanken, die bei der Gewaltwahrnehmung entstehen, semantisch ähnliche Assoziationen aus. Es ist also laut dieser Ansicht zu befürchten, dass gewalthaltige Medieninhalte beim Rezipienten zu aggressiven Gedanken führen, die wiederum eine erhöhte Chance nach sich ziehen, dass der Rezipient selbst violent wird.

Nicht nur aggressive Gedanken, sondern ganz allgemein Erregungszustände werden von anderen Forschern als intrapersonelle Folgeprozesse angeführt. Erregung erhöht die Wahrscheinlichkeit von Handlungen, in welcher Richtung auch immer. Sie führt außerdem zu Stress, der sich nur mit physischen Aktivitäten abbauen lässt. Es kommt zu einem Excitation Transfer, also zu einer Übertragung der Erregung, wenn entsprechende Handlungen unternommen werden, die den Stress abzubauen suchen. Ziel des Excitation Transfer ist das Erreichen eines optimalen Erregungszustandes.

Bei fortdauerndem Konsum gewalthaltiger Medieninhalte soll es zur Habitualisierung und Desensibilisierung kommen. Das ziehe wiederum notwendigerweise eine Erhöhung der zur Erregung nötigen “Dosis” nach sich.

Schließlich werden aggressive Dispositionen durch mediale Gewalt zwar nicht unbedingt verstärkt, aber in eine destruktive Richtung gelenkt. Welche Dispositionen existieren, möchte ich nun näher erläutern.

4 – Psychosoziale und soziodemographische Dispositionen

Einige Bevölkerungsgruppen fühlen sich von medialer Gewalt stärker angezogen, andere hingegen gar nicht. Es gibt einige Forschungsbefunde, die generelle Aussagen erlauben, welche Gruppen mediale Gewalt attraktiv finden und warum sie das tun.

So zeigen Jungen generell eine höhere Disposition zu medialer Gewalt als Mädchen. Für viele Jungs gehört das Ansehen von Action- oder Horrorfilmen zu einer Art Mannbarkeitsritus: man will zeigen, dass man die harten Bilder aushält. Derartige Filme (oder auch Videospiele) dienen auch manchmal als Mutprobe. Außerdem wirken die entsprechenden Medien gerade deswegen anziehend, weil sie entweder verboten sind oder durch ihren hohen Gewaltgehalt einen derartigen Eindruck erwecken oder annehmen lassen (Reiz des Verbotenen). “Rebellion” und von den Eltern losgelöste Selbsterfahrung spielen also auch eine Rolle. Schließlich identifizieren sich die Jungen mit dem Actionhelden, während Mädchen eher dazu neigen, sich mit Opferrollen zu identifizieren.

Es ist außerdem zu beobachten, dass sich eine aggressive Einstellung und entsprechendes Verhalten in einer Präferenz für mediale Gewalt niederschlagen. Dabei kommt es zu einem Aufschaukelungsprozess, wie später noch auszuführen sein wird.

Am ehesten werden durch Gewaltdarstellungen Menschen angesprochen, die sozial isoliert und emotional unsicher sind. Die Suche nach sozialer Identität und der Integration in eine Gruppe sind weitere Triebfedern. Eine andere mögliche Erklärung ist der Wunsch, der tristen Wirklichkeit zu entfliehen (Eskapismus). Rezipienten im Bereich dieser Disposition weisen außerdem einen überdurchschnittlichen Gerechtigkeitssinn auf, den sie in gewalthaltigen Medien befriedigt sehen wollen. Sie sind darüberhinaus fähig, sich emotional gegenüber dargestellter Gewalt zu distanzieren.

Empathie korreliert negativ mit einer möglichen Disposition für Gewaltinhalte. Ich halte das einerseits für einen sehr beruhigenden Befund, denn dann hätten besorgte Eltern mit einer Erziehung zur Empathie gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Andererseits ist anzunehmen, dass Gewaltwahrnehmung Empathie verdrängen kann und eine positive Wirkung nicht einsetzen kann. Deswegen ist es aus dieser Sicht auch richtig, Kindern und Jugendlichen nur selektiven Zugang zu gewalthaltigen Medien zu gewähren, da sich Empathie erst im Lauf der Zeit entwickelt.

Reizaffine Menschen sind für mediale Gewalt dispositioniert. Ihre Reiz-Suche (sensation-seeking) führt sie zum Streben nach Erregung, z.B. durch Action-, Horror- oder Erotikfilme. Diese Medien erlauben ihnen einen Excitation Transfer, also eine Übertragung ihrer Erregung in einen anderen Gemütszustand, was zu positiven Empfindungen am Ende der Rezeption führt. Dieser Vorgang dürfte den meisten Menschen in Ansätzen bekannt vorkommen, nämlich indem die Spannung, die sich über einen Film hinweg aufbaut, sich mit der Schlusswendung und nach Betrachtung des Films in einem wohligen Gefühl entlädt. Im Sinne der Disposition ist dieses Spannungsgefühl schon vor der Rezeption vorhanden, z.B. banal als Neugier.

Eine andere mögliche Disposition ist die Lust am “Illusionsspiel”. Während der Betrachtung eines Films entsteht eine lustvolle Angst, die sich daraus speist, dass das Geschehen zwar erschreckend ist, aber eben nur virtuell stattfindet. Man fiebert mit, es entsteht eine angenehme Spannung, die man genießen kann. Es bleibt dabei fortwährend bewusst, dass es sich nur um ein Schauspiel handelt und nicht die Realität.

Anders ist dies bei den Dispositionen Orientierungs- und Informationsinteresse. Hier stellt sich der Rezipient die Frage, welche Gefahren ihm in der realen Welt drohen und ob in seinem Umfeld alles in Ordnung ist. Regelmäßig wird er diese Frage damit beantworten können, dass in seinem Viertel noch alles im Lot ist, was ihm ein angenehmes Gefühl verschafft. Eine andere mögliche Wirkung ist die Kultivierung von Weltbildern, die später noch erläutert wird.

Schließlich suchen manche Menschen nach medialer Gewalt, um verschiedene Ängste zu bewältigen (möglicherweise die erwachsene Form einer Mutprobe?). Außerdem soll sie der Überwindung der emotionalen Kluft (emotional gap) dienen. Dieser These zufolge werden die psychisch Stabilen durch neue Erfahrungen in ihrer Persönlichkeit gefestigt und besser informiert, die psychisch Instabilen hingegen immer ängstlicher bis hin zur Verweigerung der Aufnahme von konfliktbesetzter Information. Mittels Medien- bzw. Gewaltkonsum soll diese Verweigerung und ängstliche Abwehrhaltung durchbrochen werden. Ich halte das für abenteuerlich, aber es scheint tatsächlich einige Befunde zu geben, die diese Möglichkeit in Betracht ziehen.

Inhaltlich wird eine Gewaltdarstellung dann attraktiver, wenn Übertreibungen oder Verzerrungen vorhanden sind oder der Hinweis auf Fiktionalität durch Musik erfolgt. Mediale Gewalt ist besonders anziehend, wenn sie ein hohes Fantasie- und Imaginationspotenzial besitzt. Die Handlung hingegen sollte möglichst vorhersagbar sein und am Ende eine “gerechte” Konfliktlösung präsentieren. Violente Darstellungen sind außerdem dann attraktiv, wenn sie in einem sicheren familiären Umfeld geschehen oder in einem explizit bedrohlichen Umfeld.

Nun möchte ich nach all dem Vorgeplänkel zu den vielen Thesen zur Wirkung medialer Gewalt kommen, die im Laufe der Forschung entstanden sind.

5 – Thesen und Theorien zur Wirkung medialer Gewalt

Schon die alten Griechen diskutierten über die Wirkung des Theaters auf die Zuschauer. Aristoteles vermutete, dass eine Tragödie auf den Zuschauer reinigend wirkt, indem das Schauspiel seine Alltagssorgen stellvertretend verarbeitet und dadurch von ihm nimmt. Diese Reinigung wird als “Katharsis” bezeichnet. Sie bietet die Grundlage der Karthasisthese, nach der sich das Bedürfnis aggressiv zu handeln, durch Gewaltwahrnehmung entlädt. Die Betrachtung medialer Gewalt sei also funktional äquivalent zur echten Gewalthandlung; ein tatsächliches Ausagieren werde dadurch unnötig. Die Katharsisthese, die bis Anfang der 80er vertreten wurde, gilt mittlerweile als widerlegt.

Die Inhibitionsthese geht auch von einer hemmenden Wirkung medialer Gewalt aus. Laut dieser These entsteht durch die Betrachtung eine Aggressionshemmung, die sich aus Angst (z.B. vor Rache) bzw. Schuldgefühlen (entstanden durch die Wahrnehmung der Gewaltfolgen) speist.  Zu dieser These existieren bestenfalls widersprüchliche Ergebnisse.

Die Theorie der kognitiven Unterstützung, eine Variante der Katharsisthese, sieht in medialer Gewalt eine kognitive Hilfe. Da Fantasietätigkeit als adaptiver Mechanismus zur Kontrolle von Impulsen diene, helfe die Wahrnehmung von Gewalt kognitiv begrenzt befähigten Menschen. Die Wahrnehmung rege die Fantasie an und ermögliche dadurch die Kontrolle aggressiver Impulse (dadurch, dass sie nur gedanklich ausgelebt werden).

Einen klar verstärkenden Wirkungszusammenhang postuliert die Stimulationsthese. Weil auf Frustration zwingend Aggression folge, sei besonders bei dafür geeigneten Auslösern wie medialer Gewaltdarstellung Vorsicht angebracht. In den 60er Jahren wurde dies von einem Team um Berkowitz experimentell nachgewiesen. Die wissenschaftliche Akzeptanz ist allerdings eher gering.

Die ähnliche Suggestionsthese behauptet, durch Mediengewalt käme es zu Nachahmungstaten, die durch einen Priming-Effekt ausgelöst werden. Durch die Wahrnehmung von Gewalt würden also spezifische Handlungstendenzen, Gedanken und Erinnerungen geweckt, die wiederum zu einer Gewalthandlung führen. Die These ist auch bekannt als “Werther-Effekt”, benannt nach Goethes Werk über einen verzweifelten Selbstmord, dessen Veröffentlichung zahlreiche Selbstmorde nach sich zog. Sie hat sich auch durch ähnliche Vorfälle nach einer Tatort-Folge bestätigt.

Schon weiter oben habe ich vom Excitation Transfer berichtet. Die entsprechende Erregungsthese besagt, dass die Wahrnehmung medialer Gewalt zu einem Erregungszustand führt, der als residuale Aktiviertheit in nachfolgenden Situationen zu intensiverem Verhalten führen kann. Das intensivierte Verhalten ist dabei nicht notwendigerweise violent; es kann auch absolut prosozial sein. Ein klarer Wirkungszusammenhang im Sinne einer einseitigen Verstärkung bestehe also nicht.

Die Kultivierungsthese wurde vorhin auch schon kurz erwähnt. Sie sieht das Fernsehen als bedeutendsten Enkulturationsfaktor der modernen Gesellschaft, die in beträchtlichem Maße vom Fernsehen sozialisiert werde. Das Fernsehen erziehe Menschen zu ängstlichen Selbstbildern und kultiviere bedrohliche Weltbilder (”scary world”). Gerade Vielseher seien stärker davon betroffen und würden die Fernsehwelt mehr und mehr als real wahrnehmen. Die viele mediale Gewalt bewirke dann die Vorstellung, auch in der realen Welt gäbe es ein vergleichbares Maß an Gewalt. Deswegen werde sie schließlich als bedrohlicher wahrgenommen, als sie eigentlich ist.

Die Rationalisierungsthese basiert auf dem sehr menschlichen Verhalten, für eigene Handlungen eine externe Entschuldigung zu finden. Aggressionen und Verbrechen werden zunehmend mit medialer Gewalt gerechtfertigt. Die Verantwortung für das eigene Handeln wird auf das “böse” Fernsehen oder Videospiele abgeschoben.

Die von der neueren Forschung favorisierte These ist die sozial-kognitive Lerntheorie (v.a. von Bandura und Ross), von der weiter oben auch schon kurz die Rede war. Generell diene jede Beobachtung (also auch Gewaltwahrnehmung) dem Erlernen von Handlungsmustern. Diese bleiben zwar meist latent, also unter der Oberfläche, können aber unter bestimmten Bedingungen (ähnlicher Reiz, Erinnerung, keine Regulatoren, vorhandene Motivation) manifest werden.

Die Habitualisierungsthese geht nicht von einer direkten Wirkung, sondern ähnlich wie die Lerntheorie von einem kumulativen und langfristigen Effekt aus. Durch den dauernden Konsum medialer Gewalt werde der Rezipient desensibilisiert, auch gegenüber realer Gewalt. Dies geschehe durch Adaption und durch die schleichende Veränderung von Einstellungen und Normen.

Eine komplett andere Meinung wird durch die These der Wirkungslosigkeit vertreten: Mediale Gewalt sorge allenfalls für kurzfristige Erregung; ein langfristiger Effekt sei hingegen nicht nachzuweisen. Diese These ist angesichts der Widersprüchlichkeit der Forschungsergebnisse nicht leicht von der Hand zu weisen. Allerdings gibt es dafür auch andere Gründe, die ich nun ausführen möchte.

6 – (Weitere) Forschungsergebnisse

Die Forschungsergebnisse führen ob ihrer Widersprüchlichkeit nicht nur zu vielen verschiedenen Thesen, wie gerade zu sehen war, sondern auch zu zynischen Äußerungen der Wirkungsskeptiker. Sie halten mediale Gewalt für weitgehend wirkungslos. Damit haben sie generell recht, allerdings wäre eine Generalisierung fatal. Die leicht positiven Ergebnisse (hinsichtlich einer Wirkung medialer Gewalt zu Gewalthandlungen) lassen sich konsistent mit der Erklärung deuten, dass für viele Menschen kein Wirkungszusammenhang besteht, für manche allerdings ein sehr starker.

Die entscheidende Größe in dieser Rechnung ist die Reflexivität des Betrachters. Wenn er zur Reflexion des Gesehenen fähig ist, besteht wenig Gefahr einer schädlichen Wirkung.

Während Empathie Gewaltkonsum unattraktiv macht, verhält es sich mit niedriger Bildung und Arbeitslosigkeit andersherum: Sie prädestiniert geradezu zum unkritischen Konsum medialer Gewalt. Das selbe gilt für Gewaltdelinquenz, also das tatsächliche Ausüben von Gewalt. Auch sie führt zu höherem Gewaltkonsum. Dabei kommt es zu einem Aufschaukelungsprozess. Der durch die Prädestination erhöhte Gewaltkonsum erhöht wiederum die Disposition für virtuelle und reale Gewalt, was wiederum den Gewaltkonsum erhöht. Es entsteht ein Teufelskreis. Auch zu dieser vielbeobachteten Wirkung gibt es eine Gegenposition, die anführt, dass gerade bildungsferne Schichten, Arbeitslose und andere sozial prädestinierte Gruppen weniger Zeit vorm Fernseher verbringen und sich in der Realität ausleben. Viel Zeit vor Glotze, Konsole und PC verbringen dagegen höhere Schichten, die sich die Geräte leisten können. Trotz ihres weit höheren Gewaltkonsums werden sie weit weniger straffällig.

Einig sind sich alle Wissenschaftler darin, dass mediale Gewalt nur ein Aspekt von vielen ist. Viel wichtiger sind andere Faktoren: der familiäre Hintergrund, das soziale Umfeld und die Leistungen in der Schule. Wenn dort alles stimmt, ist die Chance auf eine Gewalthandlung verschwindend gering. Dies sollte auch den Widerspruch der vorher genannten Beobachtung erklären und außerdem anmahnen, worauf es wirklich ankommt.

Man kann wohl sagen: Rambo oder GTA machen aus keinem Menschen einen Gewalttäter – außer dem Menschen war die Selbstbestätigung versagt, sein Umfeld schädlich oder seine Familie kaputt. Hier ist jeder einzelne in der Gesellschaft gefordert, ganz gleich ob mediale Gewalt nun Ausdruck oder Ursache der Verhältnisse ist.

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4 comments to Gewalt in den Medien

  • Gewalt in den Medien…

    Von Franz Berwein | DenkReiz Aus “beruflichen” Gründen beschäftige ich mich derzeit mit verschiedenen Themen der Kommunikationswissenschaft. Um mir das ganze leichter zu merken (und natürlich um meinem humanistischen Bildungsideal zu entsprechen ), möc…

  • Gewalt in den Medien…

    Von Franz Berwein | DenkReiz Aus “beruflichen” Gründen beschäftige ich mich derzeit mit verschiedenen Themen der Kommunikationswissenschaft. Um mir das ganze leichter zu merken (und natürlich um meinem humanistischen Bildungsideal zu entsprechen ), möc…

  • [...] Politische PR    Gewalt in den Medien [...]

  • [...] zwischen Medienwelt und Realität, die vom Publikum selbstverständlich wahrgenommen wird. Während Gewalt, Kriminalität, Skandale, Sex und andere aufregende Dinge sich auf dem Bildschirm ereignen, ist die [...]

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