Demletzt haben die Apologeten der ZEIT mal wieder zugeschlagen. Heinrich Wefing, lange Jahre bei der FAZ aktiv, behauptet frech, die Kritiker der Zensur / Maßnahmen gegen Kinderpornographie “wissen nicht wovon sie sprechen”. Damit hat er natürlich nicht nur unrecht, sondern offenbart auch, wes Geistes Kind er ist.
Aber der Reihe nach. Zuerst erzählt er, es drehe sich um die “Durchsetzung des Verbots von Kinderpornografie im Netz”. Das ist falsch, denn das Verbot wird schließlich nicht dadurch durchgesetzt, dass dubiose Webseiten vorgeblich unerreichbar gemacht werden. Die Seite wirklich zu löschen (wozu der entsprechende Provider imstande wäre) würde zum gewollten Ziel führen, aber trotzdem wird auf Sperren gesetzt. Das ist gelinde gesagt verdächtig – man muss sich fragen, für was die Sperren gebraucht werden. Die Sperrlisten, die aus anderen europäischen Ländern bekannt wurden, enthielten neben leicht zu löschenden Seiten (Mail an Provider und weg war sie) auch unbedenkliche Seiten und völlig themenfremde Seiten, u.a. auch politisch extreme Seiten. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Bleiben wir aber bei Wefings Ergüssen. Er versteift sich dann auf den rechtlichen Begriff der Zensur im Grundgesetz, der heute als “Vorzensur”(-Verbot) ausgelegt wird. Leider vergisst er dabei, dass unter Zensur auch eine Handlung zu verstehen ist, die den Informationsaustausch verhindert. Darunter fällt beispielsweise auch die Postzensur der frühen Bundesrepublik, als Millionen von Briefen von Ost nach West über den Zensortisch gingen (300 Millionen, zum größtenteil vernichtet). Auch heute ist Zensur alltäglich – man muss nur mal auf Youtube nach politisch kritischeren oder verschwörungstheoretischen Videos Ausschau halten. Wefing unterliegt dabei auch der naiven Verblendung, dass sich die Politik / die Exekutive an geltende Gesetze halten würde. Es kommt der Realität näher anzunehmen, dass in solchen Fällen bestehende Gesetze bis zum Zerreißen überdehnt werden. Grade deswegen sind sie vorsichtig zu formulieren. Es ist angesichts der staatlichen Zensurgeschichte (die ich hier nur anschneide) eher Vernunft zu nennen als “Ahnungslosigkeit” und “Polemik”, im vorliegenden Fall von Zensur zu sprechen. Ein BKA, das ohne richterliche Erlaubnis nach Gutdünken Webseiten sperrt, ist schlichtweg ein Zensor. Dass ein Komitee aus Datenschützern zwischendurch mal nachprüfen darf, ist ein Hohn und degradiert die Datenschützer entgegen ihrer Bestrebung zu Komplizen des Zensurregimes. Rechtsstaatlich ist es m.E. völlig haltlos und wird vom BVerfG noch zurechtgestutzt werden. Ganz wird es wohl nicht zurückgenommen werden (das Ziel ist auch durchaus zu begrüßen), aber eine Überarbeitung ist dringend vonnöten.
Wefing legt noch einen drauf:
Es gehört zum ideologischen Glutkern der Debatte um die Kinderporno-Sperren, dass deren Kritiker den kategorialen Unterschied zwischen einem offenen System wie dem der Bundesrepublik und einer Diktatur wie in China oder Iran partout nicht zur Kenntnis nehmen wollen.
Ideologische Verblendung manifestiert sich eher in der Naivität, die Wefing gegenüber staatlichen Organen an den Tag legt. Weit ist Deutschland von China mit all den Maßnahmen der letzten Jahre nicht mehr entfernt. Interessant ist auch, dass er den Iran als eine Diktatur bezeichnet, obwohl es eine der wenigen Demokratien im Nahen Osten ist. Auch da schießt er (wohl aus ideologischen Gründen) am Ziel vorbei.

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