Es ist ein Tag zum Feiern – Die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist verfassungswidrig, entschied das Bundesverfassungsgericht heute in einem grundlegenden Urteil. Alle bisher im Rahmen des Gesetzes erfassten Daten müssen umgehend gelöscht werden. Damit wurde dem Aufschrei von 134.000 Petenten und der Verfassungsklage von 34.900 Bürgern entsprochen, darunter selbstverständlich auch meine Wenigkeit.
Die VDS greife anlasslos in die Grundrechte sämtlicher Nutzer von elektronischen Diensten ein, urteilte das BVerfG. Der Datensammelwut sind nun enge(re) Grenzen gesetzt. Zwar wurde die EU-Richtlinie für verfassungskonform erklärt und auch deren Umsetzung in nationales Recht vorgeschlagen, aber dabei ergeben sich angesichts der übrigen Regelungen im Urteilsspruch erhebliche Probleme. Es wäre wahrscheinlich besser, die VDS komplett zu kippen und mit anderen Mitteln zu arbeiten. Auch auf EU-Ebene scheint man das erkannt und den Karlsruher Hammerschlag registriert zu haben, denn Viviane Reding will nun die EU-Richtlinie grundsätzlich überarbeiten, möglicherweise gar zurückzunehmen. Das wäre der Zeitpunkt, an dem die Initiative ihr Ziel erreicht hat, die von diesem brandgefährlichen Gesetz angestoßen wurde.
Mit dem Urteil kehrt wieder ein wenig Rechtsstaat in die Bananenrepublik zurück. Nach der satten Watschn, die die Regierung vor wenigen Tagen beim Hartz-IV-Urteil kassierte, folgt nun mit der VDS die zweite Klatsche. In immer drastischeren Urteilen muss das BVerfG der Regierung in den Arm fallen, um die Auswüchse der Stümperhaftigkeit zu korrigieren. Wie soll das noch weitergehen? Da sitzen Hunderte von Juristen im Bundestag und eine Mehrheit verabschiedet ein offen verfassungswidriges Gesetz, bei dem Zehntausende Bürger genau wissen, was da für ein rechtsstaatfeindlicher Bockmist fabriziert wird. Für die Verfassungsfeinde, die damals zustimmten, sollte es eigentlich Konsequenzen geben. In solchen Situationen muss man die Folgenlosigkeit fast bedauern.
Damit man weiß, was von vielen Abgeordneten zu halten ist, hier nochmal die Liste der Verfassungsfeinde. Zur Ergänzung sei nochmal auf die Erklärung von 26 SPDlern verwiesen, die bei der Entscheidung fürs Gesetz “Bauchschmerzen” verspürten. Auch ihre offene Verfassungsfeindlichkeit (Entscheidung gegen ihr Gewissen und wider ihren Auftrag) hatte außer ihrer Lächerlichkeit keine gravierenden Folgen. Nicht vergessen sollte man den Bundespräsidenten, der damit mal wieder seine Unfähigkeit zur Schau gestellt hat. Ihm obliegt eigentlich die Prüfung der materiellen Verfassungsmäßigkeit (Danke für den Hinweis, Jana). Wahrscheinlich war er grade wieder für Afrika unterwegs, um sein Versagen beim IWF und bei der deutschen Währungsunion zu kaschieren, oder mit Lobeshymnen auf die Regierung beschäftigt.
Unrühmlich auch die Abwesenheitsquote der Linken bei dieser grundlegenden Entscheidung: 23% bzw. 12 Abgeordnete fehlten, darunter fast der gesamte Parteivorstand.
Soo – heute abend knallen die Korken =) Bleibt zu hoffen, dass die EU-Richtlinie auch fällt und der Sicherheitswahn stetig zurückgeschraubt wird.

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