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Bald Komplettüberwachung der Surfer in der Schweiz?

Wie die Schweizer “Wochenzeitung” aus vertraulichen Quellen erfahren hat, plant die Schweiz die Komplettüberwachung des Surfverhaltens verdächtiger Personen. Anscheinend ist es jetzt schon üblich, den Telefon- und Postverkehr aller verdächtiger Personen den Behörden in Echtzeit zu übermitteln. Das soll nun auch aufs Internet übertragen werden. Die Wochenzeitung führt aus:

Konkret kann künftig das gesamte Surfverhalten einer Nutzerin oder eines Nutzers abgefangen werden, sofern gegen die Person ein entsprechendes Strafverfahren eröffnet worden ist. Der Staat liest Diskussionen in Chats oder Einträge in Foren mit, hört bei Gesprächen über Dienste wie Skype mit oder guckt zu, sobald die Person eine Webcam aktiviert.

Dem Text ist außerdem zu entnehmen, dass in der Schweiz die Vorratsdatenspeicherung schon an der Tagesordnung ist. Nichts von der vielbeschworenen eidgenössischen Freiheit. Das Land scheint noch schneller als Deutschland zum Überwachungsstaat zu degenerieren. Ausgetragen wird dies auf dem Rücken der Provider, die für die ungewollte Spitzeltechnologie aufkommen müssen. Infolgedessen werden die Ausgaben für die Überwachung mit Sicherheit an die Kunden weitergereicht. Im Endeffekt zahlen die Menschen also ihre eigene Überwachung. Perverse Welt.

Nun fragt man sich, wer denn nach offizieller Version “verdächtig” ist – und traut seinen Augen nicht, denn darunter fallen schon bspw. Teilnehmer einer unfriedlichen Demonstration oder Sozialhilfebezieher, die des Missbrauchs verdächtigt werden. Unfassbar.

Man kann sich sicher sein, dass sich die ohnehin dreiste Maßnahme in den nächsten Jahren auf alle Surfer ausdehnen wird, schließlich könne man so präventiv die bösen Buben erwischen und “Wer was zu verbergen hat, ist eh verdächtig”. Es wundert einen doch, dass die sonst so basisdemokratischen Schweizer sich eine solche Kriminalisierung gefallen lassen.

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1 comment to Bald Komplettüberwachung der Surfer in der Schweiz?

  • FB

    Update: Deutschland zieht nach. Die Schweiz hat zum Überholen angesetzt, das können wir natürlich nicht auf uns sitzen lassen… E-Mails sind also laut BVerfG keine genuin privaten Korrespondenzen und unterliegen keinem gesonderten Schutz außer des (eh schon inexistenten) Fernmeldegeheimnisses. Auf das Gericht können wir uns wohl auch nicht mehr verlassen.

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